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Antragstellung/ Finanzierung

Die Antragstellung setzt ein amtsärztliches Gutachten voraus und ist an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu richten.

Die Finanzierung erfolgt auf Basis § 79 Abs. 1 SGB XII und § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung.

 

  • Kostenträger für Kinder- und Jugendliche und Erwachsene über 65 Jahre ist die Kommune.
  • Kostenträger für Erwachsene unter 65 Jahre ist der Kommunaler Sozialverband Sachsen

 

so erreichen Sie uns

Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe (SEB)

Riebeckstraße 63
D- 04317 Leipzig

Tel.  
0341 - 963 89 29
Fax 0341 - 963 89 52

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