Antragstellung/ Finanzierung
Die Antragstellung setzt ein amtsärztliches Gutachten voraus und ist an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu richten.
Die Finanzierung erfolgt auf Basis § 79 Abs. 1 SGB XII und § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung.
- Kostenträger für Kinder- und Jugendliche und Erwachsene über 65 Jahre ist die Kommune.
- Kostenträger für Erwachsene unter 65 Jahre ist der Kommunaler Sozialverband Sachsen



